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Hamburg
28. Juli 2021

Keine wirtschaftlichen Auswirkungen des BGH-Urteils für die Bank

Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat mit seinem heutigen Urteil im Verfahren gegen zwei Londoner Börsenhändler wegen Steuerhinterziehung bzw. Beihilfe zur Steuerhinterziehung die Revision verworfen. Neben den Angeklagten und der Staatsanwaltschaft hatte auch die Warburg Bank als Nebenbeteiligte Revision eingelegt, da gegen sie im Urteil des Landgerichts Bonn eine Einziehungsentscheidung ergangen war.

Das Urteil bleibt ohne wirtschaftliche Auswirkungen für die Warburg Bank, denn schon im Jahr 2020 hat sie alle von den Steuerbehörden wegen der sogenannten Cum-Ex-Geschäfte gegen sie geltend gemachten Steuerforderungen beglichen. Eine nochmalige und damit doppelte Zahlung wegen der nun bestätigten Einziehungsentscheidung ist rechtlich nicht möglich.

Nach Vorlage der schriftlichen Urteilsbegründung wird das Urteil geprüft.

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