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Hamburg
4. Februar 2020

Warburg Gruppe sichert Risiken aus Wertpapiertransaktionen umfassend ab

Die Warburg Gruppe deckt die finanziellen Risiken aus den Wertpapiertransaktionen um den Dividendenstichtag (sog. „Cum-Ex Geschäfte“) der Jahre 2007 bis 2011 und den im Zusammenhang damit in Rede stehenden Steuerforderungen oder Einziehungen umfassend ab. Dies wird durch die Leistungsfähigkeit ihrer Mehrheitseigentümer, Dr. Christian Olearius und Max Warburg, gewährleistet.

Am Landgericht Bonn wird seit Herbst 2019 die Hauptverhandlung eines Strafverfahrens in Sachen Cum-Ex gegen zwei angeklagte Londoner Aktienhändler durchgeführt. Die Warburg Gruppe und die Warburg Invest werden in diesem Verfahren als sogenannte Einziehungsbeteiligte geführt, gegen die das Gericht die Einziehung von Taterträgen anordnen kann, auch wenn sie nicht Täter oder Teilnehmer sind. Das Gericht hat angekündigt, dass es kurzfristig zur Frage der Einziehung Stellung nehmen wird.

Die Prozessvertreter der Warburg Gruppe haben in der Verhandlung am Landgericht Bonn am 11. Dezember 2019 erklärt, dass es zu keinem Zeitpunkt beabsichtigt war, steuerrechtswidrige Aktiengeschäfte zu betreiben oder zu fördern. Insbesondere bestand nie die Absicht, gegenüber Finanzämtern unzutreffende Erklärungen abzugeben oder Steuererstattungsansprüche geltend zu machen, auf die kein Anspruch bestand.

Zu den Sachverhalten im Einzelnen:

  • In den Jahren 2007 bis 2011 führte die Warburg Bank Geschäfte mit deutschen Aktientiteln über den Dividendenstichtag aus, wobei seitens des Aktienverkäufers eine inländische Depotbank tätig war. Der Gewinn aus diesen Geschäften mit einem Kapitalertragsteueranrechnungsvolumen in Höhe von EUR 169 Mio. betrug für diesen Zeitraum in Summe rund EUR 68 Mio. (nach Steuern EUR 46 Mio.). Den größten Teil der Differenz zwischen den genannten Beträgen haben andere Marktteilnehmer, gegen die zum Teil Ermittlungsverfahren geführt werden, erhalten.
  • In den Jahren 2009 und 2010 wurden von der Warburg Invest zwei Sondervermögen verwaltet, welche Geschäfte mit deutschen Aktientiteln über den Dividendenstichtag durchführten, wobei seitens des Aktienverkäufers eine inländische Depotbank tätig war. Die von Warburg Invest vereinnahmte Verwaltungsgebühr betrug in Summe EUR 0,78 Mio. Das Kapitalertragsteueranrechnungsvolumen betrug für diesen Zeitraum in Summe EUR 109 Mio. und wurde den Sondervermögen gutgeschrieben, die im wirtschaftlichen Eigentum der Fondsanleger standen.

 

Die seit 2016 erfolgte Berichterstattung zu den in Rede stehenden Wertpapiertransaktionen hat mittlerweile Spuren in der Politik, bei Behörden und Justiz sowie bei Kunden hinterlassen. Obwohl bereits der Abschlussbericht des Cum-Ex-Untersuchungsausschusses des Bundestags im Juni 2017 die Aufklärung der Rolle der seit dem Jahressteuergesetz 2007 zur Abführung der Kapitalertragsteuer verpflichteten inländischen Depotbanken gefordert hatte, ist weiter ungeklärt, ob und wie diese in Haftung genommen werden. Gegen die Warburg Gruppe und die Warburg Invest steht nun jedoch eine Anordnung zur Einziehung im Raum, auch wenn der Prozess keine Entscheidung über schuldhaftes Verhalten seitens der Warburg Gruppe treffen wird.

Unabhängig von Fragen des materiellen Strafrechts ist es der Warburg Gruppe wichtig, dass auf keinen Fall Vorteile aus Aktienhandelsgeschäften gezogen werden sollten, die nach Auffassung der Strafkammer nicht steuerrechtskonform gewesen sein sollen. Dies wurde auch ausdrücklich vor dem Landgericht Bonn erklärt. Die Bereitschaft zur Rückzahlung von Gewinnen aus Aktiengeschäften ist jedoch nicht als Schuldeingeständnis zu verstehen.

Die Gesellschafter der Warburg Gruppe stehen aber auch darüber hinaus uneingeschränkt zur Warburg Gruppe und werden deren finanzielle Leistungsfähigkeit für alle möglichen Steuerrückforderungen bzw. Einziehungsbeträge bezüglich der Wertpapiertransaktionen sicherstellen.

In den laufenden Verfahren um die Transaktionen kooperiert die Warburg Gruppe weiterhin umfassend mit den Behörden. Öffentliche Vorverurteilungen und übereilte, unverhältnismäßige Schritte weist sie allerdings zurück.

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Christina Eistert
Leiterin Marketing & Kommunikation
Hamburg
Christiane Rehländer
Leiterin Kommunikation
Hamburg