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Hamburg
10. Januar 2019

Klage vor dem Landgericht Frankfurt erhoben

  • M.M.Warburg & CO macht Ansprüche auf Freistellung und Schadensersatz wegen Kapitalertragsteuer gegen die Deutsche Bank gerichtlich geltend

Die M.M.Warburg & CO Gruppe und die M.M.Warburg & CO Bank haben im Dezember 2018 beim Landgericht Frankfurt Klage gegen die Deutsche Bank erhoben.

Sie machen Freistellungs- und Schadensersatzansprüche geltend, die daraus resultieren, dass das Hamburger Finanzamt für Großunternehmen von M.M.Warburg & CO die Zahlung von rund EUR 46 Mio. für den Veranlagungszeitraum 2010/2011 verlangte, nachdem es die in gleicher Höhe ergangenen Bescheide über die zunächst erfolgte Anrechnung von Kapitalertragssteuer und Solidaritätszuschlag zurückgenommen hatte.

M.M.Warburg & CO soll zwischen 2007 und 2011 an rechtswidrigen Cum-Ex-Transaktionen beteiligt gewesen sein. Dabei soll sie Kapitalertragsteuer zu Unrecht angerechnet haben, weil die inländische Depotbank des Verkäufers keine Kapitalertragsteuer einbehalten habe. Anfang 2016 wurde M.M.Warburg & CO im Zuge einer Durchsuchung erstmals mit diesen Vorwürfen konfrontiert. Im März 2018 wurden Geschäftsräume der Bank und Privaträume der beschuldigten Mitarbeiter nochmals durchsucht.

Warburg weist Vorwürfe zurück

Bei den Aktientransaktionen in den Jahren 2007 bis 2011 handelte es sich keineswegs um rechtswidrige Cum-Ex-Geschäfte über ausländische Depotbanken. Tatsächlich handelt es sich um rechtlich zulässige Aktiengeschäfte, die die Nachteile ausländischer Aktieninhaber infolge der europarechtswidrigen Dividendenbesteuerung in Deutschland zumindest teilweise ausgleichen sollten. M.M.Warburg & CO ist dabei als Käufer von Aktien im Eigenhandel aufgetreten und hat Aktien von einem ausländischen Eigentümer über dessen inländische Depotbank, die Deutsche Bank, erworben. Dabei hat sie jeweils die Bruttodividende und damit auch die anteilige Kapitalertragsteuer nachweislich an die Depotbank des Aktienverkäufers gezahlt und dafür die Aktie und die Nettodividende erhalten.

Bei der Abwicklung dieser Aktiengeschäfte wurden alle rechtlichen Erfordernisse erfüllt und die einschlägigen Handelsusancen eingehalten. M.M.Warburg & CO erfüllte zudem alle formalen Voraussetzungen, insbesondere lagen Steuer- und Berufsträgerbescheinigungen vor, die zu einer Anrechnung der Kapitalertragsteuer berechtigten.

Da die Depotbank des Aktienverkäufers trotz der gesetzlichen Verpflichtung offenbar keine Kapitalertragsteuer abgeführt hat, handelte sie als Verwaltungsgehilfe der Finanzbehörden pflichtwidrig. Für dieses Fehlverhalten muss M.M.Warburg & CO nicht einstehen.

Alle diese Aktientransaktionen waren dem Finanzamt, der BaFin und der Bundesbank zu jedem Zeitpunkt bekannt, da M.M.Warburg & CO alle erforderlichen Meldungen bzw. Steuererklärungen zutreffend abgegeben hat. Keine der Transaktionen ist vor Aufnahme der staatsanwaltlichen Ermittlungen im Jahr 2016 je beanstandet worden.

Daher weist M.M.Warburg & CO die Vorwürfe zurück.

Umfassende Zusammenarbeit mit Behörden

Seit dem Bekanntwerden der Ermittlungen arbeitet M.M.Warburg & CO mit den Ermittlungsbehörden uneingeschränkt zusammen und stellt alle gewünschten Informationen zur Verfügung. Darüber hinaus hat M.M.Warburg & CO die erhobenen Anschuldigungen zum Anlass genommen, eigene Untersuchungen über ein mögliches Fehlverhalten vorzunehmen, und diese den Behörden zur Verfügung gestellt. Gutachten verschiedener Wirtschaftsprüfungsgesellschaften und Anwaltskanzleien zeigen, dass M.M.Warburg & CO in keinem Fall – weder direkt noch indirekt – an einer mehrfachen Erstattung von Kapitalertragsteuern kollusiv mitgewirkt hat.

Einspruch gegen Steuerbescheide eingelegt

Gegen die Rücknahme der Anrechnungsbescheide hat M.M.Warburg & CO Einsprüche eingelegt und die Aussetzung der Vollziehung beantragt. Die Entscheidungen über die Einsprüche stehen aus. Eine gerichtliche Überprüfung ist daher derzeit nicht möglich, wird aber angestrebt. Etwaige finanzielle Risiken wegen der Forderungen sind durch eine bereits im Jahresabschluss 2017 gebildete Rückstellung abgedeckt.

Um die Klärung zu beschleunigen, den guten Ruf der Bank zu schützen und um Ausgleichs- sowie Schadensersatzansprüche zu wahren, hat sich M.M.Warburg & CO nunmehr entschlossen, die Vorwürfe angeblichen Fehlverhaltens durch gerichtliche Schritte zu entkräften.

Dr. Christian Olearius, Aufsichtsratsvorsitzender der M.M.Warburg & CO, erklärt dazu: „Wir sind von unserem rechtmäßigen Verhalten überzeugt. Mit unserer Klage wahren wir unsere Interessen. Die Klärung, ob jemand rechtswidrig handelte und wenn ja, wer, obliegt dem Gericht. Wir vertrauen auf einen Ausgang des Verfahrens in unserem Sinne.“

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Leiterin Kommunikation
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