Presse
10. März 2021

Einziehungsbeteiligung der Warburg Gesellschaften vom Landgericht Bonn aufgehoben

Hamburg, 10. März 2021 – Das Landgericht Bonn hat am 26. Februar 2021 beschlossen, in einem Verfahren gegen drei Angeklagte von einer Einziehung bei der M.M.Warburg & CO Gruppe GmbH und der Warburg Invest Kapitalanlagegesellschaft mbH abzusehen.

Die Beteiligung der Gesellschaften als sogenannte Einziehungsbeteiligte war 2020 auf Antrag der Staatsanwaltschaft Köln vom Landgericht Bonn mit Zulassung der Anklage beschlossen worden. In dem Verfahren sollte über die Einziehung von angerechneten Steuerbeträgen bei sogenannten Cum-Ex-Aktiengeschäften entschieden werden. Nachdem nun die Staatsanwaltschaft Ende Februar den Antrag zurückgenommen hat, endet mit dem Beschluss des Gerichts die Beteiligung der Warburg Gesellschaften an dem Verfahren.

Die Warburg Gruppe hatte bereits 2020 die angerechneten Steuerbeträge an das Finanzamt für Großunternehmen in Hamburg gezahlt. Mit den Zahlungen über insgesamt EUR 155 Mio. sind die wegen der sogenannten Cum-Ex-Aktiengeschäfte der Warburg Bank für die Jahre 2007 bis 2011 vom Finanzamt festgesetzten Steuern vollständig beglichen.

Die Warburg Gruppe hat allein den gesamten Steuerbetrag gezahlt, obwohl Dritte die Geschäfte initiierten, abwickelten und große Profite erzielten, während die Warburg Gruppe nie die Absicht hatte, zu Unrecht von Steueranrechnungen zu profitieren. Da M.M.Warburg & CO die steuerliche Einschätzung der Behörden, nach der sie für die gesamten Steuerforderungen vorrangig und allein in Anspruch zu nehmen sei, nicht teilt, geht sie gegen die Bescheide rechtlich vor. Gegen die Initiatoren, Abwickler und Profiteure der Geschäfte sind inzwischen Klagen auf Schadensersatz eingereicht worden. Die Warburg Gruppe vertraut auf eine zutreffende rechtliche Klärung in den Verfahren.

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