Nachdem das Landgericht Bonn im Verfahren gegen zwei britische Aktienhändler deutlich machte, dass die Geschäfte nach seiner Auffassung nicht steuerrechtskonform gewesen sein sollen, haben die Warburg Gruppe und die Warburg Bank sich im Verfahren vor dem Landgericht Bonn bereits im Dezember 2019 bereit erklärt, den Gewinn aus den Geschäften zurückzuzahlen.
Die Warburg Gruppe hat seit Anfang 2020 inklusive Zinsen rund EUR 250 Mio. wegen der sogenannten Cum-Ex-Aktiengeschäfte der Jahre 2007 bis 2011 an das Finanzamt Hamburg an Steuern zurückgezahlt. Sie hat allein den gesamten Steuerbetrag einschließlich Zinsen beglichen, obwohl Dritte die Geschäfte initiierten, abwickelten und große Profite erzielten. Die steuerlichen Zinsen sind dabei um ein Vielfaches höher als im Rahmen des strafrechtlichen Einziehungsverfahrens angeordnet wurde. Auch aus diesem Grund hat sie Rechtsmittel gegen die Bescheide eingelegt und gegen die Bescheide, die die Jahre 2007 bis 2009 betreffen, vor dem Finanzgericht Hamburg geklagt. Die Klage wurde am 09.11.2023 abgewiesen.