Informationen zum Thema Cum-Ex
Seit 2016 ist das Thema Cum-Ex in den Medien sehr präsent. Zu den zahlreichen Banken, Finanzdienstleistern und Investoren, die dabei genannt werden, gehört auch die Warburg Bank. Grund hierfür sind Handelsgeschäfte mit deutschen Aktientiteln über den Dividendenstichtag, die in den Jahren 2007 bis 2011 von der Warburg Bank durchgeführt wurden. Bei den Aktienkäufen wurde die Kapitalertragsteuer zugunsten der Bank angerechnet. Später forderte das Finanzamt für Großunternehmen in Hamburg die Steuern zurück.
Mit Zahlungen im Jahr 2020 sind die Steuerforderungen wegen der Aktiengeschäfte der Bank beglichen worden. Die Mehrheitsgesellschafter haben die Beträge aus ihrem eigenen Vermögen bezahlt. Die steuerliche Beurteilung der Cum-Ex-Geschäfte durch die Warburg Gruppe hat sich als falsch erwiesen. Die Mitglieder des Aufsichtsrats und des Vorstands von M.M.Warburg & CO missbilligen unrechtmäßige Steuergestaltungen jeder Art.
Um zur Aufklärung der Sachverhalte beizutragen, sind hier grundlegende Informationen zusammengestellt.
Fragen und Antworten zu Cum-Ex
Cum-Ex-Transaktionen sind Aktiengeschäfte, bei denen Aktien vor oder an dem Dividendenstichtag mit Dividendenanspruch (cum) gekauft, jedoch erst nach dem Stichtag ohne Dividende (ex) geliefert werden. Solche über den Dividendenstichtag durchgeführte Transaktionen waren für sich genommen rechtlich unkritisch. Missbräuchlich waren Cum-Ex-Transaktionen, wenn sie so gestaltet wurden, dass Kapitalertragsteuererstattungen ohne entsprechende Steuerabführungen erfolgten.
In den Jahren 2007 bis 2011 führte die Warburg Bank eigene Geschäfte mit deutschen Aktientiteln über den Dividendenstichtag aus. Bei den Aktienkäufen wurde insgesamt Kapitalertragsteuer in Höhe von EUR 169 Mio. angerechnet. Der Gewinn der Warburg Bank aus den Geschäften betrug rund EUR 46 Mio. nach Steuern.
Die Warburg Invest ist eine Fondsgesellschaft der Warburg Bank. In den Jahren 2009 und 2010 wurden von der Warburg Invest zwei Sondervermögen (Fonds) verwaltet, die Geschäfte mit deutschen Aktientiteln über den Dividendenstichtag durchführten. Die für die Verwaltung der Fonds vereinnahmte Verwaltungsgebühr betrug in Summe EUR 0,78 Mio. Das Kapitalertragsteueranrechnungsvolumen betrug für diesen Zeitraum in Summe EUR 109 Mio. und wurde den Fonds gutgeschrieben, die im wirtschaftlichen Eigentum der Fondsinvestoren standen.
Nachdem das Landgericht Bonn im Dezember 2019 in der Verhandlung gegen zwei britische Aktienhändler deutlich machte, dass die Geschäfte nach Auffassung des Gerichts nicht steuerrechtskonform gewesen seien, haben die Warburg Gruppe und die Warburg Bank sich bereit erklärt, den Gewinn aus den Geschäften zurückzuzahlen. Im April 2020 und zum Jahresschluss 2020 erfolgten Zahlungen in Höhe von insgesamt EUR 155 Mio. an das Finanzamt für Großunternehmen in Hamburg. Mit den Zahlungen sind die wegen der sogenannten Cum-Ex-Aktiengeschäfte der Warburg Bank für die Jahre 2007 bis 2011 vom Finanzamt festgesetzten Steuern vollständig beglichen. Die vom Landgericht Bonn im März 2020 angeordnete Einziehung der Steuern ist damit erledigt. Die Warburg Gruppe hat allein den gesamten Steuerbetrag gezahlt, obwohl Dritte die Geschäfte initiierten, abwickelten und große Profite erzielten.
Nein, die finanziellen Risiken aus der Anordnung der Einziehung bzw. aus den Steuerforderungen waren seit 2019 in voller Höhe abgesichert. Die beiden Hauptgesellschafter der Warburg Gruppe haben den größten Teil des Betrags zur Verfügung gestellt. Mit dem Jahresabschluss 2020 wurden die Steuerforderungen des Finanzamts für die Jahre 2007 bis 2011 vollständig beglichen.
Die im Rahmen des Strafverfahrens festgesetzte Einziehung des Wertes von Taterträgen und die parallel dazu direkt von der Steuerbehörde geltend gemachten Steueransprüche betreffen jeweils die gleiche angerechnete Kapitalertragsteuer in Höhe von EUR 169 Mio. der Jahre 2007 bis 2011. Da es sich um den identischen Sachverhalt handelt, kann die Kapitalertragsteuerforderung nur einmal durchgesetzt werden entweder mit der Einziehung oder mit den Steuerbescheiden.
Die steuerliche Beurteilung der Cum-Ex-Geschäfte durch die Warburg Gruppe hat sich als falsch erwiesen. Die Mitglieder des Aufsichtsrats und des Vorstands von M.M.Warburg & CO missbilligen unrechtmäßige Steuergestaltungen jeder Art.