Informationen zum Thema Cum-Ex

Seit 2016 ist das Thema Cum-Ex in den Medien sehr präsent. Zu den zahlreichen Banken, Finanzdienstleistern und Investoren, die dabei genannt werden, gehört auch die Warburg Bank. Grund hierfür sind Handelsgeschäfte mit deutschen Aktientiteln über den Dividendenstichtag, die in den Jahren 2007 bis 2011 von der Warburg Bank durchgeführt wurden. Bei den Aktienkäufen wurde die Kapitalertragsteuer zugunsten der Bank angerechnet. Später forderte das Finanzamt für Großunternehmen in Hamburg die Steuern zurück.

Mit Zahlungen im Jahr 2020 sind die Steuerforderungen wegen der Aktiengeschäfte der Bank beglichen worden. Die Mehrheitsgesellschafter haben die Beträge überwiegend aus ihrem eigenen Vermögen bezahlt. Die steuerliche Beurteilung der Cum-Ex-Geschäfte durch die Warburg Gruppe hat sich als falsch erwiesen. Die Mitglieder des Aufsichtsrats und des Vorstands von M.M.Warburg & CO missbilligen unrechtmäßige Steuergestaltungen jeder Art.

Um zur Aufklärung der Sachverhalte beizutragen, sind hier grundlegende Informationen zusammengestellt.

Christina Eistert
Leiterin Marketing & Kommunikation
Hamburg

Fragen und Antworten zu Cum-Ex

Cum-Ex-Transaktionen sind Aktiengeschäfte, bei denen Aktien vor oder an dem Dividendenstichtag mit Dividendenanspruch (cum) gekauft, jedoch erst nach dem Stichtag ohne Dividende (ex) geliefert werden. Solche über den Dividendenstichtag durchgeführte Transaktionen waren für sich genommen rechtlich unkritisch. Missbräuchlich waren Cum-Ex-Transaktionen, wenn sie so gestaltet wurden, dass Kapitalertragsteuererstattungen ohne entsprechende Steuerabführungen erfolgten.

In den Jahren 2007 bis 2011 führte die Warburg Bank eigene Geschäfte mit deutschen Aktientiteln über den Dividendenstichtag aus. Bei den Aktienkäufen wurde insgesamt Kapitalertragsteuer in Höhe von insgesamt EUR 162 Mio. angerechnet. Der Gewinn der Warburg Bank aus den Geschäften betrug rund EUR 46 Mio. nach Steuern.

Die Warburg Invest KAG mbH ist eine Fondsgesellschaft der Warburg Gruppe. In den Jahren 2009 und 2010 wurden von der Warburg Invest zwei Sondervermögen (Fonds) verwaltet, die Geschäfte mit deutschen Aktientiteln über den Dividendenstichtag durchführten. Die von Warburg Invest für die Verwaltung der Fonds vereinnahmte Verwaltungsgebühr betrug in Summe EUR 0,78 Mio. Das Kapitalertragsteueranrechnungsvolumen betrug für diesen Zeitraum in Summe EUR 109 Mio. und wurde den Fonds gutgeschrieben, die im wirtschaftlichen Eigentum der Fondsinvestoren standen.

Nachdem das Landgericht Bonn im Verfahren gegen zwei britische Aktienhändler deutlich machte, dass die Geschäfte nach seiner Auffassung nicht steuerrechtskonform gewesen sein sollen, haben die Warburg Gruppe und die Warburg Bank sich im Verfahren vor dem Landgericht Bonn bereits im Dezember 2019 bereit erklärt, den Gewinn aus den Geschäften zurückzuzahlen.

Die Warburg Gruppe hat seit Anfang 2020 inklusive Zinsen rund EUR 250 Mio. wegen der sogenannten Cum-Ex-Aktiengeschäfte der Jahre 2007 bis 2011 an das Finanzamt Hamburg an Steuern zurückgezahlt. Sie hat allein den gesamten Steuerbetrag einschließlich Zinsen beglichen, obwohl Dritte die Geschäfte initiierten, abwickelten und große Profite erzielten. Die steuerlichen Zinsen sind dabei um ein Vielfaches höher als im Rahmen des strafrechtlichen Einziehungsverfahrens angeordnet wurde. Auch aus diesem Grund hat sie Rechtsmittel gegen die Bescheide eingelegt und gegen die Bescheide, die die Jahre 2007 bis 2009 betreffen, vor dem Finanzgericht Hamburg geklagt. Die Klage wurde am 09.11.2023 abgewiesen.

Nein, die finanziellen Risiken aus der Anordnung der Einziehung bzw. aus den Steuerforderungen waren seit 2019 in voller Höhe abgesichert. Die beiden Hauptgesellschafter der Warburg Gruppe haben den größten Teil des Betrags zur Verfügung gestellt. Mit dem Jahresabschluss 2020 wurden die Steuerforderungen des Finanzamts für die Jahre 2007 bis 2011 vollständig beglichen.

Dr. Olearius ist, gemeinsam mit Max Warburg, Mehrheitsgesellschafter der Bank mit einem Anteil von jeweils etwa 40 Prozent. Seine Stimmrechte üben bevollmächtigte Dritte weisungsunabhängig aus. Sollte es zu einem Urteil gegen Dr. Olearius kommen, wäre die Bank weiterhin uneingeschränkt handlungsfähig.

Die steuerliche Beurteilung der Cum-Ex-Geschäfte durch die Warburg Gruppe hat sich als falsch erwiesen. Die  Mitglieder des Aufsichtsrats und des Vorstands von M.M.Warburg & CO missbilligen unrechtmäßige Steuergestaltungen jeder Art.