Warburg-HIH Multinational Plus
Wenn die Kapitalverwaltungsgesellschaft die Verwaltung des Fonds kündigt, geht das Verwaltungsrecht gemäß Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) nach einer gewissen Frist von der Kapitalverwaltungsgesellschaft auf die Verwahrstelle über. Aufgabe der Verwahrstelle ist es dann, das Sondervermögen abzuwickeln und an die Anleger zu verteilen. Dabei werden sämtliche Kosten berücksichtigt, die Ansprüche Dritter geprüft und das Sondervermögen ausgekehrt. Darüber hinaus informiert die Verwahrstelle jährlich sowie zum Tag, an dem die Abwicklung beendet ist, in Abwicklungsberichten. Im Folgenden erhalten Sie Informationen zu den Abwicklungsmandaten unserer Verwahrstelle.