Fonds unter der Verwaltung der Verwahrstelle

Fondsanteile werden von den Anlegenden über eine Kapitalverwaltungsgesellschaft gezeichnet. Die Kapitalverwaltungsgesellschaft beauftragt als Verwahrstelle des Fonds ein Kreditinstitut, welches die Fondsanteile ausgibt und das investierte Fondskapital bzw. die Vermögensgegenstände des Fonds verwahrt.

Wenn die Kapitalverwaltungsgesellschaft die Verwaltung des Fonds kündigt, geht das Verwaltungsrecht gemäß Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) nach einer gewissen Frist von der Kapitalverwaltungsgesellschaft auf die Verwahrstelle über. Aufgabe der Verwahrstelle ist es dann, das Sondervermögen abzuwickeln und an die Anleger zu verteilen. Dabei werden sämtliche Kosten berücksichtigt, die Ansprüche Dritter geprüft und das Sondervermögen ausgekehrt. Darüber hinaus informiert die Verwahrstelle jährlich sowie zum Tag, an dem die Abwicklung beendet ist, in Abwicklungsberichten. Im Folgenden erhalten Sie Informationen zu den Abwicklungsmandaten unserer Verwahrstelle.

An die Anleger

des KanAm grundinvest Fonds,
des KanAm SPEZIAL grundinvest Fonds und
des KanAm US-grundinvest Fonds,

über Ihre depotführende Stelle haben Sie die Information erhalten, dass die SCP Investments Limited eine „Aufforderung zur Abgabe von Verkaufsangeboten“ über Wertpapiermitteilungen (WM-Mitteilungen) als auch den Bundesanzeiger platziert hat. Der Bereich der WM-Mitteilungen leitet automatisch alle Informationen hinsichtlich eines Wertpapiers oder eines Fonds an Banken weiter, die ihrerseits diese Information an die Anteilinhaber weitergeben. In dem vorliegenden Fall fordert die SCP Investments Limited die Anleger auf, ihr Verkaufsangebote für u.a. Anteile des KanAm grundinvest Fonds, des KanAm SPEZIAL grundinvest Fonds sowie KanAm US-grundinvest Fonds zu unterbreiten. 

Wir, M.M.Warburg & CO (AG & Co.) KGaA, als abwickelnde Depotbank stehen nicht mit dem Angebot der SCP Investments Limited in Verbindung. Über die SCP Investments Limited mit Sitz auf den Marshallinseln liegen uns keinerlei Informationen vor. Bitte haben Sie daher Verständnis, dass die M.M.Warburg & CO (AG & Co.) KGaA keine Stellungnahme oder Empfehlung bezüglich dieses Angebots abgibt.

Für eine steuerliche und rechtliche Beratung zu diesem Angebot und den Folgen sowie Risiken einer Annahme wenden Sie sich bitte an einen Steuerberater bzw. Rechtsanwalt.

Hinweis zur steuerlichen Vorabpauschale

Mit dem am Anfang des Jahres 2024 von der Deutschen Bundesbank festgestellten und veröffentlichten positiven Basiszinssatzes in Höhe von +2,29%, ist eine Steuervorabbelastung für Investmentvermögen auch für das Kalenderjahr 2024 möglich.

Vor diesem Hintergrund wird empfohlen, dass Anleger, die Steuerinländer sind, die Erteilung eines möglichen Freistellungsauftrags oder einer Nichtveranlagungsbescheinigung (NV-Bescheinigung) prüfen. Pro Jahr steht ein Sparerpauschbetrag in Höhe von 1.000,- Euro (bei Einzelveranlagung) bzw. 2.000,- Euro (für zusammen veranlagte Ehegatten) zur Verfügung. Der Freistellungsauftrag gilt ab dem 1. Januar für das gesamte Kalenderjahr. Die NV-Bescheinigung wird vom Finanzamt i.d.R. für die Dauer von maximal drei Jahren erteilt. Für die Abstandnahme vom Steuerabzug ist der depotführenden Stelle vor dem Zuflusszeitpunkt der Vorabpauschale (vorliegend 02.01.2025) entweder ein in ausreichender Höhe ausgestellten Freistellungsauftrag oder eine NV-Bescheinigung vorzulegen. 

Wir möchten freundlich darauf hinweisen, dass weiterführende Angaben von Seiten der M.M.Warburg & CO nicht getätigt werden können. Bitte wenden Sie sich bei Fragen direkt an Ihren Steuerberater.

KanAm SPEZIAL grundinvest Fonds
WKN A0CARS
Angaben per 16.03.2024
Anteilpreis:  2,69  EUR

Information zur nächsten Ausschüttung am 30. Januar 2024

Im Rahmen der Abwicklung des KanAm SPEZIAL grundinvest Fonds schüttet die M.M.Warburg & CO (AG & Co.) Kommanditgesellschaft auf Aktien am 30. Januar 2024 insgesamt rund 4,7 Millionen Euro aus. Dies entspricht 1,37 Euro je Anteil.

Bei frei werdender Liquidität aus der Risikovorsorge wird M.M.Warburg & CO (AG & Co.) KGaA auch in Zukunft weitere Auszahlungen an die Anleger vornehmen. Die Anleger werden auf dieser Website rechtzeitig über die Höhe und das genaue Datum der nächsten Ausschüttung informiert.

 


 

KanAm grundinvest Fonds
WKN 679180
Angaben per 16.03.2024
Anteilpreis:  1,55  EUR

Information zur nächsten Ausschüttung am 30. Januar 2024

Im Rahmen der Abwicklung des KanAm grundinvest Fonds schüttet die M.M.Warburg & CO (AG & Co.) Kommanditgesellschaft auf Aktien am 30. Januar 2024 insgesamt rund 70,2 Millionen Euro aus. Dies entspricht 0,98 Euro je Anteil.

Bei frei werdender Liquidität aus der Risikovorsorge wird M.M.Warburg & CO (AG & Co.) KGaA auch in Zukunft weitere Auszahlungen an die Anleger vornehmen. Die Anleger werden auf dieser Website rechtzeitig über die Höhe und das genaue Datum der nächsten Ausschüttung informiert.