Hinweise zur Gläubigerbeteiligung (Bail-in)

Anleger, die Bail-in-fähige Forderungen oder Schuldtitel erworben haben, können nach Bestimmungen der BRRD (europäische Bankenabwicklungsrichtlinie) zur Haftung herangezogen werden, wenn das rückzahlungsverpflichtete Institut saniert oder abgewickelt werden muss. Wann Anleger betroffen sind und wie eine Abwicklung erfolgt, erfahren Sie hier: