Für die Entwicklung (TPP) wird sowohl das QWAC-Zertifikat vorausgesetzt als auch ein QSEAL Siegel benötigt. Diese können bei den bekannten PSD-II-Zulassungsstellen beantragt werden.
Die BaFin erteilte am 24. November 2021 (GZ: GIT 1-K 5330-118837-2019/001 2021/1885200) die Ausnahme von der Verpflichtung zur Einrichtung eines Notfallmechanismus gemäß Artikel 33 der Delegierten Verordnung (EU) 2018/389.
In der nachstehenden Schnittstellenbeschreibung erhalten Sie sämtliche Informationen, die Sie zur Entwicklung und zum technischen Zugriff auf die XS2A-Schnittstelle benötigen.
Access to Account – Schnittstellenbeschreibung
Key Performance Indicator: KPI